AGB

Vor jedem Vertragsabschluss findet ein Kennenlernen mit Hund/Halter im ,,Hundezentrum Go Dogs”, nachfolgend auch ,,HuTa“ genannt, statt. Das Gespräch
ist kostenlos und dient dazu festzustellen, ob Go Dogs für beide Parteien in Frage kommt. Der Hundehalter wird über die Unterbringung, Haltung und Abläufe
eingehend informiert.

1.
Der zu betreuende Hund ist haftpflichtversichert, vollständig geimpft (min. grundimmunisiert), gechipt ( bei Tasso/dt. Haustierregister ect. registriert) und gegen Parasiten prophylaktisch geschützt. Der Impfausweis, oder die nötigen Papiere sind bei Vertragsabschluss in Kopie beizulegen.


2.
Besonderheiten (Allergien, Krankheiten, Auffälligkeiten) sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Für Schäden, die durch Falschangaben des Hundebesitzers in diesem Vertrag entstehen, ist dieser haftbar zu machen.


3.
Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund zu dem vereinbarten Termin abzuholen. Eventuelle Verspätungen sind der HuTa rechtzeitig via Telefon, oder WhatsApp mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung werden dem Hundehalter die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. (Bis zu 30 Min. = 20 Euro, danach wird der volle Tagespreis fällig = 33 Euro.)


4.
Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste oder die individuellen Absprachen. Sämtliche Betreuungskosten sind nach Absprache auf Rechnung in bar oder auf das bekanntgegebene Konto zu begleichen.


5.
Absagen sind 48 Stunden vor dem gebuchten Betreuungstag bekannt zu geben, andernfalls wird eine Stornogebühr in Höhe eines Tagessatzes(33€) fällig,bei Absagen auf Grund von Krankheit ist bei der nächsten Betreuung eine Bescheinigung des Tierarztes zu erbringen, welche bestätigt, dass der Hund gesund ist.Dies dient dem Schutz aller HuTa-Gäste.


6.
Wird ein Hund nicht abgeholt,(ohne Rück-/ Absprache oder triftigen Grund) so wird er zwei Tage nach Ablauf des Abholtermins an ein Tierheim übergeben. Die entstandenen Kosten hierfür werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

7.
Die „HuTa“ verpflichtet sich, den in Betreuung gegebenen Hund art- und verhaltensgerecht zu halten, bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

8.
Die „HuTa“ verpflichtet sich, keinen Hund wissentlich in Gefahr zu bringen bzw. Gefahren auszusetzen.

9.
Während der Betreuungszeit bleibt der Eigentümer des Hundes Hundehalter im Sinne von § 833 BGB. (Tierhaltergefährdungshaftung)

10.
Die „HuTa“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und
deren Folgen. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere.

11.
Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben, wird für die eventuellen Folgen (bspw. Deckung) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Halter.

12.
Für Leinen, Geschirre, Halsbänder usw. übernimmt die „HuTa“ keine Haftung.

13.
Es werden nur sozialverträgliche Hunde aufgenommen. Ausnahmen können vor vorheriger Absprache und Begutachtung aufgenommen werden. Geht eine Gefahr vom Hund aus, so ist dieser durch einen passenden Maulkorb zu sichern.

14.
Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfall, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Kontakt mit Wild, Weglaufen, sowie das Ableben des Hundes besteht.

15.
Die „HuTa“ ist berechtigt, bei Verdacht auf eine mögliche Verletzung oder Krankheit des Tieres, auf Kosten des Hundehalters, einen Tierarzt ihrer Wahl zu beauftragen. Der Tierhalter willigt dabei vorsorglich in sämtliche, aus tierärztlicher Sicht notwendige Eingriffe ein. Die Tierarztkosten trägt der Halter.

16.
Für Schäden, die der Hund während der Betreuung in der HuTa verursacht, haftet der Hundehalter. Für Verletzungen und Schäden an anderen Tieren, oder Menschen, ist der Hundehalter haftbar zu machen.

17.
Die angegeben Daten des Hundehalters unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Diese dienen lediglich der internen Verarbeitung.

18.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

19.
Der bestehende Vertrag kann ohne Begründung durch die „HuTa“ gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist bis zum Monatsende bzw. nach Absprache möglich.

20.
Bei Monatskarten/Festpreisen besteht kein Anrecht auf Ausgleichstage, sollte der Hund aus anderen Gründen als der (eigenen) Krankheit oder artverwandten nicht die HuTa aufsuchen.

21.
Bei wiederholter/m Unsauberkeit/Markierverhalten des Hundes in der HuTa wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 10 Euro fällig, sollte der Mangel nach Absprache nicht abgestellt werden.

22.
Die Hunde werden im eigenen Ermessen durch das Team der HuTa auch ohne Leine geführt.

23.
Die HuTa behält sich das Recht vor, Hunde je nach Situation zu korrigieren, zu separieren, Beißkörbe zu verwenden oder ,,zwangs-ruhig-zu-stellen“ (zb. nach Fütterung, zum Zwecke einer Pause o.ä.). Dies ist im Sinne und zum Schutz des Hundes/der Hunde und Menschen.

24.
Die beiliegende Vollmacht für den Tierarzt wird der Tierarztpraxis bei Behandlung des Hundes ausgehändigt. Ebenso werden für den Tierarzt relevante Daten des Hundes, der Halter, der Wohnsituation und Ähnliches mitgeteilt.

25.
Die HuTa behält sich ausdrücklich vor, einen Hund, der Symptome einer (ansteckenden) Krankheit aufweist, nicht aufzunehmen und darüber hinaus von einem bereits abgeschlossenen Tagesstättenvertrag aus diesem Grunde zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, sofern der Halter bis zum Bringtag insoweit keine Angaben gemacht bzw. keinen entsprechenden Hinweis erteilt hat. In diesem Falle stehen dem Hundehalter keine Schadenersatzansprüche gegen die HuTa zu, insbesondere nicht bezüglich etwaiger Kosten für eine anderweitige Unterbringung des Hundes.

26.
Der Hundehalter versichert, dass der von ihm übergebene Hund sein Eigentum ist bzw er im Sinne und Wissen des Eigentümers handelt.

27.
Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.